A Allgemeines
1. Auftraggeber: die natürliche Person oder juristische Person, die einem Auftragnehmer einen Auftrag zur Ausführung von Tätigkeiten erteilt hat.
2. Auftragnehmer: die QUALITY FEED BV, gesondert beziehungsweise ganz oder teilweise zusammen.
3. Tätigkeiten: alle Tätigkeiten, für die ein Auftrag erteilt wurde, oder die aus dem Auftrag hervorgehen oder in direktem Zusammenhang mit dem Auftrag ausgeführt werden oder auszuführen sind, dies alles im weitesten Sinne des Wortes und die auf jeden Fall diejenigen Tätigkeiten umfassen, wie sie in der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der Auftragsbeschreibung erfasst sind.
4. Vertrag: jeder Vertrag zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer zur Ausführung der Tätigkeiten durch den Auftragnehmer zugunsten des Auftraggebers, gemäß den Bestimmungen in der Auftragsbestätigung oder Auftragsbeschreibung .
5. Parteien: der/die Auftraggeber und der Auftragnehmer.
B Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese AGB gelten für jedes Angebot, jeden Vertrag und/oder jeden Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen zwischen der QUALITY FEED BV und dem Auftraggeber, auf welches Angebot, welchen Vertrag oder Auftrag die QUALITY FEED BV diese AGB für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen AGB abweichen.
2. Diese AGB finden ebenfalls Anwendung auf jeden Vertrag und/oder jeden Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und oder Supplementen mit der QUALITY FEED BV, wobei Dritte an der Ausführung beteiligt werden sollen.
C Angebote
1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben wird, sind die von der QUALITY FEED BV erstellten Angebote unverbindlich und gelten 14 (vierzehn) Tage ab Abgabedatum. Die QUALITY FEED BV ist nur an die Angebote gebunden, wenn der Auftraggeber die Annahme des Angebots innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen oder von dem im Angebot genannten anderen Gültigkeitstermin nach dem Abgabedatum des Angebots entweder schriftlich oder mündlich bestätigt.
2. Die Tarife (Preise) in den genannten Angeboten verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, sofern im Angebot oder in dem Vertrag nichts anderes angegeben wird.
D Erfüllung des Vertrags und des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen.
1. Die QUALITY FEED BV wird den nach der Bestätigung des Angebots und/oder des Auftrags zur Vermittlung in Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen erstellten Vertrag nach bester Einsicht und besten Kräften sowie in Übereinstimmung mit den Anforderungen des guten fachmännischen Könnens ausführen.
2. Wenn und soweit es für eine gute Erfüllung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen erforderlich ist, hat die QUALITY FEED BV das Recht, ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen.
3. Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass alle Angaben, die die QUALITY FEED BV für notwendig hält oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise verstehen sollte, dass sie für die Ausführung des Vertrags und/oder der Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen erforderlich sind, der QUALITY FEED BV rechtzeitig erteilt werden. Falls die für die Ausführung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen erforderlichen Angaben der QUALITY FEED BV nicht rechtzeitig erteilt werden, hat die QUALITY FEED BV das Recht, die Erfüllung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen aufzuschieben und/oder dem Auftraggeber die aus dem Aufschub hervorgehenden zusätzlichen Kosten nach den gängigen Tarifen in Rechnung zu stellen.
4. Die QUALITY FEED BV haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, wenn die QUALITY FEED BV von seitens des Auftraggebers erteilten falschen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist, es sei denn, dass ihr diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit kenntlich gewesen sein sollte.
5. Wenn vereinbart wurde, dass der Vertrag und/oder der Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen in Phasen durchgeführt wird, kann die QUALITY FEED BV die Ausführung der einer nächsten Phase angehörenden Teile aufschieben, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangehenden Phase schriftlich genehmigt hat.
E Vertragsdauer, Ausführungsfrist
1. Der Vertrag und/oder der Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen werden auf unbestimmte Zeit eingegangen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
2. Wurde innerhalb der Laufzeit des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen eine Frist zur Fertigstellung bestimmter Tätigkeiten vereinbart, dann gilt diese Frist bloß als geschätzt und nie als Ausschlussfrist. Die Überschreitung einer solchen Frist gilt daher nicht als Nichterfüllung seitens des Auftragnehmers und ist kein Grund zur Vertragsauflösung. Im Falle der Überschreitung einer solchen Frist ist der Auftraggeber berechtigt, eine neue, angemessene Frist zu setzen, in der der Auftragnehmer, außer im Falle von höherer Gewalt, den Vertrag erfüllt haben muss. Im Falle der Überschreitung der neuen, angemessenen Frist muss der Auftraggeber die QUALITY FEED BV schriftlich in Verzug setzen und die Überschreitung bildet einen Grund zur Vertragsauflösung durch den Auftraggeber.
F Änderung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen
1. Wenn sich während der Erfüllung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen ergibt, dass es zur ordentlichen Erfüllung notwendig ist, die auszuführenden Tätigkeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag und/oder den Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen rechtzeitig und in gegenseitigem Einverständnis entsprechend ändern.
2. Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag und/oder der Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen geändert oder ergänzt wird, wird der Zeitpunkt der Vollendung womöglich dadurch beeinflusst. Die QUALITY FEED BV setzt den Auftraggeber so bald wie möglich davon in Kenntnis.
3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, wird die QUALITY FEED BV den Auftraggeber darüber im Voraus unterrichten.
4. Wenn ein Festpreis vereinbart wurde, wird die QUALITY FEED BV dabei mitteilen, inwiefern die Änderung oder Ergänzung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen eine Überschreitung des Festpreises zur Folge hat.
5. Abweichend von Absatz 3 kann die QUALITY FEED BV keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, sofern die Änderung oder Ergänzung aus Umständen hervorgeht, die ihr zugerechnet werden können.
G Geheimhaltung
Mit Ausnahme der ihnen vom Gesetz bzw. von einer dafür zuständigen staatlichen Behörde auferlegten Verpflichtungen sind die Parteien zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen von einander oder aus anderer Quelle bekommen haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn eine der Parteien dies der anderen Partei mitgeteilt hat, oder wenn diese Vertraulichkeit aus der Art der Informationen hervorgeht.
H Geistiges Eigentum
1. Unbeschadet Artikel 7 (G) dieser AGB behält sich die QUALITY FEED BV alle Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des Urheberrechtes zustehen.
2. Alle von der QUALITY FEED BV bereitgestellten Schriftstücke wie Gutachten, Empfehlungen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw. sind ausschließlich für den Gebrauch durch den Auftraggeber bestimmt und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der QUALITY FEED BV von dem Auftraggeber vervielfältigt, veröffentlicht oder zur Kenntnis von Dritten gebracht werden.
3. Die QUALITY FEED BV erhält das Recht aufrecht, die Kenntnisse, die sie durch die Ausführung der Tätigkeiten aufgrund des Vertrags und des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und Supplementen erwirbt, für andere Zwecke zu verwenden, sofern hier keine vertraulichen Informationen zur Kenntnis von Dritten gebracht werden.
I Kündigung
1. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag und den Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen jederzeit schriftlich zu kündigen. Die Parteien müssen in einem solchen Fall eine Kündigungsfrist von mindestens 4 (vier) Wochen einhalten.
2. Falls der Auftraggeber den Vertrag und/oder den Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen kündigt, muss er das Honorar sowie alle bis dahin für den Auftragnehmer und/oder dessen Dritten entstandenen Kosten für die im Rahmen des Vertrags ausgeführten Tätigkeiten bezahlen.
J Auflösung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen
1. Die Forderungen der QUALITY FEED BV gegen den Auftraggeber sind in den nachstehenden Fällen sofort fällig:
Falls der QUALITY FEED BV nach Abschluss des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen Umstände bekannt werden, die ihr guten Grund zur Befürchtung geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen (womöglich) nicht nachkommen wird.
Falls die QUALITY FEED BV den Auftraggeber beim Vertragsabschluss gebeten hat, Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder nicht ausreicht.
2. In den genannten Fällen ist die QUALITY FEED BV berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen aufzuschieben bzw. den Vertrag und/oder den Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen aufzulösen, dies alles unbeschadet des Rechts der QUALITY FEED BV auf Schadensersatz.
K Mängel; Beschwerdefristen
1. Beschwerden über die von der QUALITY FEED BV ausgeführten Tätigkeiten muss der Auftraggeber der QUALITY FEED BV innerhalb von 8 (acht) Tagen nach deren Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Beendigung der betreffenden Tätigkeiten schriftlich mitteilen.
2. Eine Beschwerde im Sinne von Absatz 1 schiebt die Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht auf.
3. Falls eine Beschwerde berechtigt ist, wird die QUALITY FEED BV die Tätigkeiten nachträglich wie vereinbart ausführen, es sei denn, die nachträgliche Ausführung ist für den Auftraggeber mittlerweile nachweislich sinnlos geworden. Letzteres muss vom Auftraggeber schriftlich kenntlich gemacht werden.
4. Falls die nachträgliche Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haftet die QUALITY FEED BV nur im Sinne von Artikel (N) 1-7 dieser AGB.
L Honorar
1. Für Angebote, Verträge und/oder Aufträge zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen, in denen ein festes Honorar angeboten oder vereinbart wurde, gelten die Absätze 2, 6 und 7 dieses Artikels. Falls kein festes Honorar vereinbart wird, gelten die Absätze 3 bis einschließlich 7 dieses Artikels.
2. Die Parteien können beim Zustandekommen des Vertrags und/oder des Auftrags zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen ein festes Honorar vereinbaren. Das feste Honorar versteht sich exklusive USt.
3. Wenn kein festes Honorar vereinbart wird, wird das Honorar aufgrund des tatsächlichen Zeitaufwands festgestellt. Das Honorar bemisst sich nach den gängigen Stundentarifen der QUALITY FEED BV, wie sie für den Zeitraum gelten, in dem die Tätigkeiten ausgeführt werden, es sei denn, dass ein davon abweichender Stundentarif vereinbart wurde.
4. Neben dem vereinbarten Honorar kommen auch die Kosten, die der QUALITY FEED BV bei der Ausführung des Auftrags entstehen, für Vergütung in Betracht.
5. Im Falle der Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen empfängt die QUALITY FEED BV ein Honorar, nämlich einen Prozentsatz der gelieferten Produktmenge, die sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Produzenten/Lieferanten von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen bezahlt wird.
6. Eventuelle Kostenvoranschläge verstehen sich exklusive USt.
7. Im Falle von Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 2 (zwei) Monaten werden die zu zahlenden Kosten ratenweise in Rechnung gestellt.
8. Falls die QUALITY FEED BV ein festes Honorar oder einen festen Stundentarif mit dem Auftraggeber vereinbart hat, ist die QUALITY FEED BV dennoch zur Erhöhung dieses Honorars oder Stundentarifs berechtigt. Die QUALITY FEED BV darf Preissteigerungen weitergeben, wenn sie nachweisen kann, dass sich zwischen dem Zeitpunkt von Angebot und Lieferung signifikante Preisänderungen ergeben haben.
M Bezahlung
1. Die Bezahlung des an den Auftraggeber in Rechnung gestellten Betrags muss innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, in der in Rechnung gestellten Währung in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers oder durch Einzahlung auf ein von ihm mitgeteiltes Bankkonto und ohne irgendein Recht auf Abzug oder Verrechnung.
2. Falls der Auftraggeber nicht innerhalb der oben genannten Frist bzw. einer in Abweichung davon schriftlich zwischen den Parteien vereinbarten Frist bezahlt hat, gerät er beim Ablauf dieser Frist von Rechts wegen unverzüglich in Verzug und hat er, ohne dass eine nähere Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, ab diesem Zeitpunkt bis zum Tage der vollständigen Bezahlung gesetzliche Handelszinsen auf den in Rechnung gestellten Betrag zu zahlen. Dies alles unbeschadet der sonstigen Rechte des Auftragnehmers.
3. Alle aufgrund eines außergerichtlichen Inkassos der Forderung entstandenen Kosten gehen auf Rechnung des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten sind auf mindestens 15 % (fünfzehn Prozent) des Forderungsbetrags festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von € 250 (zweihundertundfünfzig Euro), ohne dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, nachzuweisen, dass ihm diese Kosten tatsächlich angefallen sind.
4. Falls nach Ansicht des Auftragnehmers die Finanzlage oder das Zahlungsverhalten des Auftraggebers dazu Anlass geben, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine (zusätzliche) Sicherheitsleistung durch den Auftraggeber zu verlangen, und zwar in einer vom Auftragnehmer zu bestimmenden Form. Falls der Auftraggeber die verlangte Sicherheitsleistung unterlässt, ist der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte zum Aufschub der weiteren Vertragserfüllung berechtigt und sind alle dem Auftragnehmer vom Auftraggeber geschuldeten Zahlungen, aus welchem Grund auch immer, sofort fällig.
5. Im Falle eines gemeinsam erteilten Auftrags haften die Auftraggeber, sofern die Tätigkeiten zwecks der gemeinsamen Auftraggeber ausgeführt wurden, gesamtschuldnerisch sowohl für die Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge als auch für eventuelle Kosten gemäß Absatz 3 dieses Artikels.
N Haftung
Im Falle einer Haftung der QUALITY FEED BV beschränkt sich die Haftung wie folgt:
1. Die Haftung der QUALITY FEED BV beschränkt sich auf zweimal den Rechnungswert des Auftrags (mit einem Höchstbetrag von € 15.000 (fünfzehntausend Euro)), jedenfalls auf denjenigen Teil des Auftrags, auf den sich die Haftung bezieht.
2. Abweichend von Absatz 1 dieses Artikels beschränkt sich die Haftung bei einem Auftrag mit einer Laufzeit von mehr als 6 (sechs) Monaten weiter auf den für die letzten 6 (sechs) Monate zu zahlenden Honorarteil.
3. Die Haftung der QUALITY FEED BV beschränkt sich auf zweimal den Prozentsatz vom Ankauf der (komplementären) Tierfutter und/oder Supplemente, in welchem Ankauf vermittelt wurde und auf den sich die Haftung bezieht.
4. Die Haftung der QUALITY FEED BV, sofern sie von der Haftpflichtversicherung der QUALITY FEED BV gedeckt wird, beschränkt sich auf den Betrag der Ausschüttung durch die Versicherungsgesellschaft.
5. Der Auftraggeber schützt die QUALITY FEED BV vor Ansprüchen von und seitens Dritter.
6. Die in diesen AGB aufgenommenen Beschränkungen der Haftpflicht gelten nicht im Falle von Schaden aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der QUALITY FEED BV oder deren Mitarbeiter.
7. Die QUALITY FEED BV haftet niemals für Folgeschaden.
O Aufschubrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung all seiner Verpflichtungen aufzuschieben, einschließlich der Abgabe von Unterlagen oder sonstigen Sachen an den Auftraggeber oder Dritten, bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle fälligen Forderungen gegen den Auftraggeber vollständig beglichen worden sind.
P Höhere Gewalt
1. Abgesehen von der Vorstellung des Begriffs höhere Gewalt im Gesetz und in der Rechtsprechung werden in diesen AGB unter höherer Gewalt alle von außen kommenden (nicht) vorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die die QUALITY FEED BV keinen Einfluss ausüben kann, aufgrund welcher Ursachen die QUALITY FEED BV jedoch nicht imstande ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören auch Arbeitseinstellungen im Unternehmen der QUALITY FEED BV oder in einem an dem Auftrag beteiligten Drittunternehmen.
2. Die QUALITY FEED BV ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der die (weitere) Erfüllung verhindernde Umstand eintritt, nachdem die QUALITY FEED BV ihre Verbindlichkeit hätte erfüllen müssen.
3. Während des Vorliegens von höherer Gewalt werden die Verpflichtungen der QUALITY FEED BV aufgeschoben. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch die QUALITY FEED BV aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 2 (zwei) Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag und den Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz entsteht.
4. Wenn die QUALITY FEED BV ihren Verpflichtungen beim Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise nachgekommen ist oder ihren Verpflichtungen nur teilweise nachkommen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten bzw. ausführbaren Teil separat in Rechnung zu stellen, und ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Rechnung zu zahlen als handele es sich um einen separaten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits ausgeführte bzw. ausführbare Teil keinen selbständigen Wert hat.
Q Streitbeilegung
Im Streitfall ist ausschließlich das Gericht im Wohnort der QUALITY FEED BV zuständig, sofern nicht das Amtsgericht zuständig ist. Die QUALITY FEED BV ist dennoch berechtigt, ihre Gegenpartei vor dem gesetzlich zuständigen Gericht zu laden.
R Anwendbares Recht
Auf jeden Vertrag und jeden Auftrag zur Vermittlung im Ankauf von (komplementärem) Tierfutter und/oder Supplementen zwischen der QUALITY FEED BV und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung. Sollten landes- oder sprachbedingte Unklarheiten zu einem Streitfall führen, ist die niederländische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
S. Änderung und Hinterlegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese AGB wurden bei der Handelskammer in Enschede hinterlegt. Anwendbar ist jeweils die zuletzt hinterlegte Fassung bzw. die beim Zustandekommen des betreffenden Auftrags geltende Fassung.
Stand: 1 2012